Telefon (Zentrale)

0421 - 22 33 77 4

Telefon (Berliner Freiheit)

0421 - 42 77 97 82







Ablauf

Anmeldung

Bitte nehmen Sie zur Anmeldung unter der Telefonnummer 0421-22 33 77 4 oder über den Kontaktwunsch mit der Praxis Kontakt auf. Sprechen sie auch gern auf unseren Anrufbeantworter. Nach Absprache in unserem Mitarbeiterteam finden wir einen geeigneten Therapeuten für Sie. Er/Sie meldet sich bei Ihnen so schnell wie möglich zurück. Bitte bringen Sie zu der ersten vereinbarten Therapiesitzung das vom Arzt ausgestellte Rezept mit. Diese „Heilmittelverordnung“ für Ihre Behandlung erhalten Sie über Ihren Hausarzt, Orthopäden Kinderarzt, Hals-, Nasen-, Ohrenarzt, Neurologen, Kieferorthopäden oder Zahnarzt. Dieser entscheidet auch über die Art und die Anzahl der Behandlungen. Falls hierzu noch Fragen bestehen, nehmen wir gern Kontakt zu Ihrem behandelnden Arzt auf.

Ablauf

Die Behandlung findet in unserer Praxis, wenn nötig auch bei Ihnen zu Hause oder im Heim statt. In der Regel dauert eine Behandlungseinheit 30-45 Minuten. Abhängig von der Diagnose und Ihrem Behandlungs- bedarf findet die Therapie normalerweise einmal pro Woche zu einer regelmäßigen Uhrzeit statt. In Ausnahmen und nach vorheriger Vereinbarung kann auch eine andere Behandlungsdauer oder ein anderer Behandlungsrhythmus sinnvoll sein.

Absage

Der Erfolg einer Behandlung hängt auch von Ihrer aktiven Teilnahme ab. Daher ist es in Ihrem Inte-resse, die vereinbarten Behandlungstermine regelmäßig wahrzunehmen. In Einzelfällen können sich dringende Gründe für eine Absage ergeben. Wir bitten Sie, Ihren Termin dann so früh wie möglich – mindestens jedoch 24 Stunden vor Behandlungs- beginn- abzusagen bzw. zu verlegen. So haben andere Patienten in dieser Zeit eine Behandlungs- möglichkeit. Für nicht entschuldigte, nicht wahrgenommene Termine müssen wir Ihnen Kosten in Rechnung stellen.

Abrechnung

Logopädie und Physiotherapie sind ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Dazu zählen Untersuchung, Behandlung sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Erkrankungen. Die Behandlungs- kosten übernehmen die gesetzlichen sowie die meisten privaten Krankenkassen. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind darüber hinaus zuzahlungspflichtig. Neben der Rezeptgebühr, für die Sie pauschal 10,00 € zahlen, besteht die Zuzahlung aus zehn Prozent des Rezeptwertes. Er errechnet sich nach Art und Umfang der Leistungen auf Ihrem Rezept. Die Praxis ist gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlungen einzuziehen. Wir erhalten daraus keine Mehreinnahmen. Privatpatienten behandeln wir basierend auf einem Vertrag, der zwischen Praxis und Patient geschlossen wird. Vor Behandlungsbeginn können Sie die Kosten für die Therapie erfragen. Anschließend können Sie sich erkundigen welche Kosten Ihre Kasse erstattet. So haben Sie einen Überblick welchen Anteil Sie möglicherweise hinzuzahlen. Genauere Auskünfte hierzu erhalten Sie in unserer „Patienteninformation private Krankenversicherung“ in der Praxis.